Spartakist Nr. 196

Januar 2013

 

Freiheit für Ali Ihsan Kitay! Weg mit Paragraph 129!
Weg mit dem Verbot der PKK und aller kurdischen Vereine!

Die folgende Protesterklärung vom 11. Oktober 2012 wurde vom Komitee für soziale Verteidigung an die zuständige Bundesanwältin Karin Spillecke, den OLG-Senat um Richter Klaus Rühle sowie den Generalbundesanwalt übermittelt. (Siehe auch: „Staat verstärkt Repression gegen Immigranten, Muslime, Linke“ in Spartakist Nr 195, Oktober 2012.)

Wie in der Presse berichtet, führen Sie zurzeit einen Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ihsan Kitay wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Arbeiterpartei Kurdistans‘ (PKK)“ gemäß Paragraf 129b StGB, aufgrund seiner angeblichen Mitgliedschaft in der PKK. Herr Kitay befindet sich bereits seit dem 12. Oktober 2011, also mittlerweile ein Jahr, in Untersuchungshaft. Die meiste Zeit davon hat er in Isolationshaft verbracht, die eine moderne Art der Folter ist.

Wir verurteilen aufs Schärfste die Kriminalisierung von Herrn Kitay, der bereits über 20 Jahre aufgrund des Kampfes für seine politischen Überzeugungen in türkischen Gefängnissen verbracht hat, wo er mehrfach schwer gefoltert wurde. Nun soll er für dasselbe „Verbrechen“ erneut bestraft werden. Wir fordern das Fallenlassen der Anklagen gegen ihn, sowie seine sofortige Freilassung. Das Verbot der PKK und der anderen kurdischen Vereine dient keinem anderen Zweck als die in Deutschland lebenden Kurden daran zu hindern, für ihre Rechte zu kämpfen. Der Paragraph 129, mit dem Herr Kitay derzeit vor Gericht gezerrt wird, hat den Zweck, Gesinnung unter Strafe zu stellen. Er soll alle einschüchtern, die sich für die Rechte unterdrückter Völker wie der Kurden einsetzen oder auf anderen Gebieten eine Meinung vertreten, die den Interessen der herrschenden Klasse zuwider laufen. Der Paragraph ist eine Bedrohung für die gesamte Arbeiterbewegung, der wir den Fall von Herrn Kitay mit all unseren Mitteln bekannt machen werden!